Erwachsenenvertretung

Wenn Angehörige ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren und nicht durch eine Vorsorgevollmacht vorgesorgt haben, muss ein Erwachsenenvertreter (ehemals Sachwalter) eingesetzt werden. Wir klären Sie darüber auf, welche Art von Erwachsenenvertretung in Frage kommt, erstellen positive sowie negative Erwachsenenvertreter-Verfügungen und übernehmen die Registrierung von gewählten als auch gesetzlichen Erwachsenenvertretungen.

Gewählte Erwachsenenvertretung
Mit einer gewählten Erwachsenenvertretung kann eine Person mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit einen Vertreter für bestimmte Angelegenheiten wählen.

Gesetzliche Erwachsenenvertretung
Personen, die nicht entscheidungsfähig sind, können sich von einem nächsten Angehörigen gesetzlich vertreten lassen.

Arbeitsrecht

Vertretung sowohl auf Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite

  • Erstellung und Prüfung arbeitsrechtlicher Verträge
  • Entlassungsprozesse
  • Laufende Beratung

Bestand- und Mietrecht

  • Erstellung und Prüfung von Landwirtschaftliche Nutzungsverträge 
  • Konzeption und Prüfung von Mietverträgen im MRG und WGG
  • Gerichtliche Vertretung in Mietsachen
    • Gerichtliche Aufkündigungen
    • Mietzins- und Räumungsverfahren
    • Gerichtliche Überprüfung von Mietzins und/oder Betriebskosten
    • Rückforderung verbotener Ablösen
    • Durchsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen des Vermieters

Erbrecht

Sie können bereits zu Lebzeiten sicherstellen, dass Ihr Vermögen gerecht aufgeteilt wird. Dies ist sehr sinnvoll, erspart man seinen Lieben dadurch das ein oder andere Missverständnis. Wurde vor dem Tod kein Testament verfasst, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese entspricht möglicherweise nicht Ihrem Willen und hat nicht selten sogar Streitigkeiten zur Folge.Vertretung im außergerichtlichen Verlassenschaftsverfahren

  • Abwicklung von Verlassenschaften für die Erben
  • Verwaltung von Verlassenschaften
  • Verlassenschaftskuratel

 

Vertretung im streitigen Verlassenschaftsverfahren

  • Anfechtung von Testamenten
  • Pflichtteilsklagen

 

Testamentsvollstreckung Erbrechtliche Verträge

  • Erbverzichte
  • Pflichtteilsverzichte
  • Erbteilungsübereinkommen
  • Erbrechtsschenkung

 

Errichtung von letzwilligen Verfügungen

  • Testamente
  • Legate
  • Schenkungsverträge auf den Todesfall

Forderungsbetreibung und Exekutionsrecht

Wann immer möglich, verhelfen wir Ihnen zu einer nervenschonenden außergerichtlichen Lösung. Oft reicht ein anwaltliches Mahnverfahren, um Ihre Forderungen durchzusetzen. Gerne begleiten wir Sie zu sinnvollen Ratenvereinbarungen und überwachen deren Einhaltung. Sollte eine Klage nötig sein oder bringt jemand gegen Sie Klage ein, vertreten wir Sie zuverlässig vor Gericht.

  • Einmahnung offener Forderungen 
  • Gerichtliche Geltendmachung mittels Mahnklage 
  • Durchsetzung ausländischer Exekutionstitel 
  • Einbringlichmachung durch exekutionsrechtliche Schritte

Gemeinderecht

  • Beratung und Vertretung in bau-, abgaben-, dienstrechtlichen Belangen
  • Vertretung in Strafverfahren wegen Amtsdelikten
  • Vertretung in Liegenschaftsangelegenheiten

Liegenschaftsrecht

Wir vertreten Sie loyal, wenn es um die Errichtung und Prüfung von Liegenschaftsverträgen aller Art geht.

Errichtung, steuerliche Behandlung und grundbücherliche Durchführung von

  • Kauf- und Tauschverträgen 
  • Schenkungsverträgen 
  • Baurechtsverträgen
  • Dienstbarkeitsverträge
  • Teilung von Liegenschaften 
  • Aufschließungen/Teilungen 
  • Projektentwicklung von Gewerbeimmobilien von der grünen Wiese bis zum übergabsfertigen Objekt – Verhandlungen mit den Abgebern, Vertragsverhandlung und -verfassung, Verbücherung und Finanzamtsbehandlung, Genehmigungs-, Bau- und Gewerbeverfahren, Verkehrsverfahren 
  • Bauträgerverträge mit Treuhandabwicklung
  • grundbücherliche Löschungen

Vorsorge- und Vertretungsregelungen

Eine optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorgevollmacht kann Ihnen und Ihren Angehörigen in schwierigen Situationen viel Stress ersparen. Ich berate Sie gerne bei der Erstellung einer individuellen Vorsorgevollmacht, die Ihren Wünschen entspricht. Dabei berücksichtige ich Aspekte wie die Auswahl des Bevollmächtigten, die Formulierung der Vollmacht und die Abstimmung mit anderen wichtigen Dokumenten wie Testament oder Patientenverfügung.

  • Patientenverfügungen 
  • Vorsorgevollmachten 
  • Übernahme von Sachwalterschaften