Wenn Angehörige ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren und nicht durch eine Vorsorgevollmacht vorgesorgt haben, muss ein Erwachsenenvertreter (ehemals Sachwalter) eingesetzt werden. Wir klären Sie darüber auf, welche Art von Erwachsenenvertretung in Frage kommt, erstellen positive sowie negative Erwachsenenvertreter-Verfügungen und übernehmen die Registrierung von gewählten als auch gesetzlichen Erwachsenenvertretungen.
Gewählte Erwachsenenvertretung
Mit einer gewählten Erwachsenenvertretung kann eine Person mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit einen Vertreter für bestimmte Angelegenheiten wählen.
Gesetzliche Erwachsenenvertretung
Personen, die nicht entscheidungsfähig sind, können sich von einem nächsten Angehörigen gesetzlich vertreten lassen.
Vertretung sowohl auf Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite
Sie können bereits zu Lebzeiten sicherstellen, dass Ihr Vermögen gerecht aufgeteilt wird. Dies ist sehr sinnvoll, erspart man seinen Lieben dadurch das ein oder andere Missverständnis. Wurde vor dem Tod kein Testament verfasst, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese entspricht möglicherweise nicht Ihrem Willen und hat nicht selten sogar Streitigkeiten zur Folge.Vertretung im außergerichtlichen Verlassenschaftsverfahren
Vertretung im streitigen Verlassenschaftsverfahren
Testamentsvollstreckung Erbrechtliche Verträge
Errichtung von letzwilligen Verfügungen
Wann immer möglich, verhelfen wir Ihnen zu einer nervenschonenden außergerichtlichen Lösung. Oft reicht ein anwaltliches Mahnverfahren, um Ihre Forderungen durchzusetzen. Gerne begleiten wir Sie zu sinnvollen Ratenvereinbarungen und überwachen deren Einhaltung. Sollte eine Klage nötig sein oder bringt jemand gegen Sie Klage ein, vertreten wir Sie zuverlässig vor Gericht.
Wir vertreten Sie loyal, wenn es um die Errichtung und Prüfung von Liegenschaftsverträgen aller Art geht.
Errichtung, steuerliche Behandlung und grundbücherliche Durchführung von
Eine optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorgevollmacht kann Ihnen und Ihren Angehörigen in schwierigen Situationen viel Stress ersparen. Ich berate Sie gerne bei der Erstellung einer individuellen Vorsorgevollmacht, die Ihren Wünschen entspricht. Dabei berücksichtige ich Aspekte wie die Auswahl des Bevollmächtigten, die Formulierung der Vollmacht und die Abstimmung mit anderen wichtigen Dokumenten wie Testament oder Patientenverfügung.
Rechtsanwältin Mag. Sandra Cejpek, Neudorfer Straße 35, 2353 Guntramsdorf, T: 02236 506 348, office@anwalt-guntramsdorf.at.