Über die Grundstücksgrenze wachsende Wurzeln dürfen aus dem Boden entfernt, überhängende Äste dürfen abgeschnitten werden. Hiebei steht das Überleben der Pflanzen jedoch im Vordergrund. Für die fachgerechte Entfernung sollte im Zweifel ein Fachmann beigezogen werden. Die Kosten hiefür hat der beeinträchtigte Grundeigentümer selbst zu tragen. Geht vom Überhang eine Gefahr aus oder droht ein Schaden, […]