Auslese: 07/2010

Wenn der Reisekatalog gelogen hat…

Nicht selten wird die schönste Zeit des Jahres zum Albtraum, wenn der Reisekatalog nicht hält, was er versprochen hat.

Egal, ob der vereinbarte Meerblick fehlt, die Poollandschaft gerade saniert wird, keine Kinderbetreuung  besteht etc., alle diese Umstände können Urlauber berechtigen, einen Teil des bezahlten Reisepreises vom Veranstalter zurückzuverlangen.

DOKUMENTATION  IST ALLES !

Um diese Ansprüche auf Preisminderung durchsetzen zu können, ist es unerlässlich, dass man bereits bei der örtlichen Reiseleitung die Missstände schriftlich bekannt gibt und sich die Kenntnisnahme bestätigen lässt.  Hilfreich sind auch Fotos oder Adressen anderer Urlauber, die die Missstände bezeugen können etc.

Werden Mängel nur bei der Rezeption angezeigt, kann das zu wenig sein.

ERKANKUNGEN

Tritt eine Erkrankung auf, sollte jedenfalls ein Arzt aufgesucht werden (Bestätigung ausstellen lassen!); sollte die Erkrankung auf mangelnde Hygiene etc. zurückzuführen sein, ist ebenfalls der Reiseveranstalter verantwortlich.

Bei Magen-/Darmerkrankungen ist der Zusammenhang mit dem Hotel bzw. Reiseveranstalter oft sehr schwer herzustellen. Die Gegenseite argumentiert bei solchen Ansprüchen regelmäßig mit Nahrungsumstellung, Klimawechsel. etc. Nachdem vor Ort keine Proben genommen werden können, zieht man als Urlauber oft den Kürzeren.

NACH 6 MONATEN IST DER ANSPRUCH VERJÄHRT !

Nach Beendigung des Urlaubs können gegenüber dem Reiseveranstalter – abhängig von den jeweiligen Beanstandungen während des Urlaubs – Wertminderungsansprüche geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich um Gewährleistungsansprüche, die binnen einer Frist von sechs Monaten, gerechnet ab dem Tag des tatsächlichen Reiseendes, gerichtlich geltend zu machen sind.

MÖGLICHE WERTMINDERUNGSANSPRÜCHE

Als Richtschnur, welche Ansprüche an den Reiseveranstalter für welche Beanstandungen gestellt werden können, wird auf tieferstehende Aufstellung verwiesen. Es handelt sich hierbei jedoch immer um Einzelfallentscheidungen, die nicht notwendigerweise auch auf alle anderen Sachverhalte, die ähnlich anmuten, herangezogen werden können.

BadenNicht vorhandene bzw. völlig überfüllte Poollandschaft mit unzureichender Ersatzmöglichkeit25 % anteilig, pro beeinträchtigtem Reisetag
 Baggerarbeiten, angeschwemmte Müllreste & Fliesenscherben am Strandabschnitt; beeinträchtigtes Badevergnügen5 %, sofern 5-10 Gehminuten entfernt ein einwandfreier Badeabschnitt zur Verfügung steht, sonst anteilig mehr
 zu wenige Liegen und Schirme5%, wenn stattdessen schattenspendende Bäume vorhanden sind5%, auch bei eklatantem Missverhältnis, da bei Pauschalreisen mittlerweile zu erwarten
 kein Whirlpool in der Anlage10 %, wenn im Prospekt zugesagt
ZimmerAusfall der Wasserversorgung während der Duschzeiten10 % anteilig für jeden vom Ausfall betroffenen Tag
 Klimaanlage ohne Fernbedienung; nur Ein- & Ausschalten, keine Regulierung5 %
 Klimaanlage meistens defekt; Fenster mussten wegen Gelsenplage geschlossen bleiben15 %
 insg. 22 Std. Stromausfall in 7 Tagen3 %, da im Prospekt auf fallweise Stromausfälle hingewiesen war
 kein „extra schönes Zimmer“, wie vereinbart20%, da keine Unterscheidung zu anderen Zimmern bestand
 verspätete bzw. tageweise fehlende Zimmerreinigung5 %
 Kabine mit Dieselgeruch und Motorenlärm20 % für Motorenlärm10 % für Dieselgeruch
 4-Bett Zimmer ohne Trennwände statt Familien-Suite20 %, da verringerter Erholungswert für Eltern
LärmBaulärm mit übermäßiger Staubentwicklung20 % für Baulärm, weitere 10 % für Staubentwicklung
 Lärm durch Barbetrieb, alkoholisierte Gäste, Disco, jeweils bis 1:00 Uhr nachts5 %, je nachdem, wie die Abendunterhaltung im Prospekt beschrieben war
 Hotel in Einflugschneise, Flugbetrieb rund um die Uhr30%, da nicht im Prospekt angekündigt
 Hotel in Einflugschneise, 50 Flieger am Tag15 %, da Flughafennähe im Prospekt erwähnt war; Intensität aber zu hoch
Essenwiederholt wurden Speisen zunächst kalt, nach mehreren Urgenzen warm serviert;0 %, da Fehler vor Ort behoben
 2 statt zugesagter 4 Restaurants5 %
 keine Bedienung, Plastikbecher, nicht abgeräumte Tische etc.5 % anteilig pro betroffenen Reisetag, in einem 5 * Hotel
 verschmutzte Tische und Geschirr/Besteck10 % bei 4 * Hotel
 Essen eintönig, schlecht gewürzt, geschmacklos und Wartezeiten bis 20 min0 %
UmzugUmzug in Ersatzhotel50 – 100 % des Umzugstags, je nach Dauer des Umzugs
 Umzug in ein anderes Zimmer, im selben Hotel0 – 10 % des Umzugstages
SportFitnessraum, Tennisplätze  nicht benutzbar, trotz Prospekt7,5 %
 Fehlender Beachvolleyballplatz0%
Kinder/ AnimationFehlende Kinderanimation0%, wenn nicht im Prospekt zugesagt
 Kein deutschsprachiger Mini-Club (4 -12 Jährige)0 %, da kein rein von Deutsch sprechenden Gästen besuchtes Hotel
 Fehlende Animation10 %, wenn zugesagt
Über-buchungGleichwertiges Hotel, aber 45 km entfernt25 % aufgrund übergroßer Entfernung
 Statt „normalem“ Hotel, in Stundenhotel untergebracht30 %, wegen „typischer“ Lärmentwicklung im Stunden-Etablissement
Gepäck8 Tage verspätete Zustellung von 2 Koffern20 %
 Nachbringen des Gepäcks ins Zimmer dauert 1 Std.0 %, da Unfreundlichkeit nur eine Unannehmlichkeit und kein Mangel ist
GeruchPenetranter Fäkalgeruch in der Anlage15 %
 Verbrennen von Müll; Geruchs- und Rauchbelästigung37,5 % anteilig pro Reisetag bei std.weiser Aliquotierung